HOLZ HERBST GmbH

Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG

1. Einleitung

Die Holz Herbst GmbH setzt sich dafür ein, ihre digitale Präsenz – insbesondere die Website holzherbst.de – barrierefrei zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EU-Richtlinie 2019/882 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu entsprechen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website erfüllt die Anforderungen derzeit teilweise. Bestimmte Inhalte und Funktionen sind aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.

2.1 Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und werden überarbeitet oder ersetzt.
  • Einzelne Bilder enthalten keinen Alternativtext – diese werden laufend ergänzt.
  • Ältere Videos sind nicht mit Untertiteln versehen. Neue Videos erfüllen die Anforderungen.

2.2 Wirtschaftlich nicht zumutbare Anpassungen

  • Ältere Inhalte: Vor dem Inkrafttreten der aktuellen Standards veröffentlichte Inhalte können Mängel aufweisen. Neue Inhalte werden barrierefrei bereitgestellt.

3. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Inhalte in zugänglicher Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mit Angabe der betroffenen Seite.

E-Mail: info_at_richterbaustoffe.de
Tel.: 0451 / 53005 - 0
Postanschrift:
Richter Baustoffe GmbH
Hinter den Kirschkaten 67-77
23560 Lübeck

4. Durchsetzungsverfahren

Falls Sie innerhalb angemessener Zeit keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Niedersachsen wenden:

Zentrale Stelle für barrierefreie Informationstechnik
beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport
Lavesallee 6
30169 Hannover
Telefon: +49 511 120-0
E-Mail: poststelle_at_mi.niedersachsen.de
Website: https://mi.niedersachsen.de

5. Marktüberwachung

Die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfolgt in Niedersachsen durch die staatliche Gewerbeaufsicht. Für Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
(genaue Zuständigkeit je nach Einzelfall)
Website: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

6. Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung unter Einbeziehung externer Prüfverfahren.